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Post braucht Planungssicherheit und zieht hängige Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht zurück

Die Schweizerische Post zieht die hängige Beschwerde gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (WEKO) zurück. Es handelt sich um ein vor über zehn Jahren eröffnetes Verfahren. Dabei geht es um die Ausgestaltung der Rabatte für Grosskunden im Briefbereich. Preismassnahmen sind ein wichtiger Pfeiler der neuen Strategie der Post. Dazu gehören auch Rabatte. Um die Strategie ohne erhebliche Verzögerung vorantreiben zu können, will die Post sich nicht auf einen weiteren jahrelangen Rechtsweg begeben. Vielmehr braucht sie Klarheit und hat deshalb entschieden, die Beschwerde zurückzuziehen. Entsprechend akzeptiert die Post die Busse von 22,6 Millionen Franken.

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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Juli 2013 ein Verfahren gegen die Preissysteme der Post für adressierte Inland-Briefe für Geschäftskunden eröffnet. 2017 büsste sie die Post wegen angeblich kartellrechtlich unzulässiger Rabatte bei Grosskunden für adressierte Inland-Briefe im Zeitraum zwischen 2009 und 2014 mit einer Busse in der Höhe von 22,6 Millionen Franken. Die Post hat diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht gestützt auf verschiedene Gutachten angefochten und im Juli 2018 Beschwerde eingereicht. Nun, über drei Jahre später, zieht die Post die Beschwerde zurück. Sie akzeptiert damit die Busse der WEKO und vermeidet so das Fortdauern eines jahrelangen Verfahrens bis zu einem letztinstanzlichen Urteil.

Um die Strategieumsetzung ohne weiteren Zeitverlust voranzutreiben, benötigt die Post zügig Klarheit über die von der WEKO akzeptierte Preis- und Rabattgestaltung für Grosskunden. Diese Frage ist in der Schweiz bislang mit Unsicherheiten verbunden. Die Post will nun mit der WEKO das Gespräch suchen.

Zeitnahe Klarheit nötig, um Umsetzung der neuen Strategie zügig voranzutreiben

Dieser Entscheid der Post soll schneller Klarheit bringen und ist in Anbetracht der strategischen Relevanz kosteneffizienter. Die Beschwerde nach nun über drei Jahren zurückzuziehen, ist somit ein unternehmerischer Entscheid.

Die Preismassnahmen und damit auch die Rabatte für Grosskunden sind eine der vier Stossrichtungen der neuen Strategie, welche die Post seit Anfang Jahr Schritt für Schritt umsetzt. Die Post braucht jetzt Planungssicherheit in dieser Frage, um die Umsetzung der Strategie voranzutreiben und ihre Angebote auf die Zukunft auszurichten. Mit dem Rückzug der Beschwerde schafft die Post die nötige Klarheit und kann den Weg zur «Post von morgen» weiter fortsetzen.

Auskunft:

Léa Wertheimer, Medienstelle Post, 058 431 08 84, presse@post.ch