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Die Post setzt Zeichen für die Lohngleichheit

Die Schweizerische Post unterzeichnet heute in Bern die Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor». Mit der Unterschrift setzt das bundesnahe Unternehmen für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ein Zeichen. Die Post lässt seit 2009 die Löhne auf freiwilliger Basis untersuchen. Aktuell beträgt die unerklärbare Lohndifferenz bei der Post -2,2 Prozent. Um die nicht erklärbare Lohnungleichheit weiter zu reduzieren, hat die Post zusammen mit den Sozialpartnern eine Meldeplattform eingerichtet.

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Die Post setzt sich seit Jahren aktiv gegen jegliche Diskriminierung und für gleiche Anstellungsbedingungen ein, unabhängig von Sprache, kultureller Herkunft und Geschlecht. Aus diesem Grund unterzeichnet Valérie Schelker, Leiterin Personal, im Namen der Post heute die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. «Mit der Unterschrift setzen wir für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ein Zeichen», sagt die Personalchefin des drittgrössten Unternehmens der Schweiz anlässlich des vierten nationalen Treffens zur «Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» in Bern.

Gutes Ergebnis bei der Untersuchung der Lohngleichheit

Basierend auf den Lohndaten von Oktober 2018 liess die Post zum dritten Mal auf freiwilliger Basis die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern untersuchen. Im gesamten Konzern beträgt die unerklärte, geschlechtsspezifische Lohndifferenz -2,2 Prozent, wenn man die Faktoren Ausbildung, Berufserfahrung und Anforderungsniveau berücksichtigt. Das zeigen nun die neusten Studienergebnisse. Seit dem letzten Vergleich vor drei Jahren hat sich die unerklärbare Lohndifferenz des bundesnahen Unternehmens um 1,5 Prozent verbessert. Der akzeptierte Toleranzwert des Bundes für die unerklärbare Differenz liegt bei 5 Prozent. Bei der Post ist die entsprechend bereinigte, nicht erklärbare Lohndifferenz somit bedeutend tiefer. Auch wenn man die einzelnen Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto und PostFinance betrachtet, liegen die nicht erklärbaren Lohndifferenzen mit -0,3 bis -3,8 Prozent unter der Toleranzgrenze des Bundes. «Trotz der guten Ergebnisse wollen wir uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen und die nicht erklärbaren Lohndifferenzen weiter reduzieren», sagt Schelker zum Resultat der Studie, die analog der Logib-Studie des Bundes durchgeführt wurde.

Die Post richtet Meldeplattform ein

Um die Lohngleichheit und damit auch die Chancengleichheit zu fördern, hat die Post bereits Massnahmen ergriffen. Sie hat unter anderem in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern im September 2019 die Meldestelle für Fälle von Lohnungleichheit geschaffen. Mitarbeitende, die der Ansicht sind, von Lohndiskriminierung betroffen zu sein, können über die Online-Plattform PostCourage ihr Anliegen melden. Die Gleichstellung ist mitunter ein wichtiger Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Post. Entsprechend berücksichtigt die Post das Thema auch bei den aktuell laufenden Verhandlungen mit den Gewerkschaften für den neuen GAV.

Auskunft:

Medienstelle Post, Jacqueline Bühlmann, 058 341 37 80, presse@post.ch