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Der postalische Service public soll regionaler werden

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Resultate der von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung publiziert. Die Schweizerische Post setzt seit der Bekanntgabe der Pläne für die Entwicklung ihres Netzes im Oktober 2016 auf einen Dialog mit Bevölkerung und Politik. Sie erachtet es als wichtig, die Zukunft der postalischen Grundversorgung öffentlich zu diskutieren. Deshalb hatte die Post die Arbeitsgruppe ausdrücklich begrüsst und sich aktiv eingebracht. Die publizierten Empfehlungen bedeuten tiefgreifende Änderungen mit Kostenfolgen in der postalischen Grundversorgung. Trotzdem trägt die Post den erreichten Konsens in der Arbeitsgruppe mit.

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Die Arbeitsgruppe kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Erreichbarkeit für Postdienste und im Zahlungsverkehr künftig differenzierter gemessen und dargestellt werden sollen. Die Empfehlungen zuhanden des Bundesrates enthalten deutliche Verschärfungen der Kriterien in Bezug auf diese Erreichbarkeit. Sie soll nicht mehr schweizweit, sondern zukünftig pro Kanton gemessen werden. Zusätzlich soll ein neues Kriterium für die Erreichbarkeit der Dienstleistungen in Städten und Agglomerationen eingeführt werden.

Ferner soll der von der Post geführte Dialog mit Bevölkerung und Politik intensiviert werden – dies in regelmässigen Planungsdialogen mit den Kantonen. Die Post führt bekanntlich seit Ende 2016 einen aktiven Dialog mit der Bevölkerung und der Politik: Die Postnetzstrategie wurde mit allen Kantonen vertieft besprochen und regionale Aspekte diskutiert und berücksichtigt. Diese Gespräche bildeten die Grundlage für die Beurteilung der Zugangspunkte bis ins Jahr 2020. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe, diesen Dialog weiter zu institutionalisieren, begrüsst die Post. Nicht zuletzt, weil die Empfehlung eine Bestätigung des eingeschlagenen Wegs bedeutet.

Kantonale Messung des Zugangs und ein neues Kriterium für Städte und Agglomerationen

Bisher wurde die Erreichbarkeit zu Postdiensten und zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs mittels nationalen Werten gemessen, überprüft und publiziert. Künftig soll diese Messung auf kantonaler Ebene vorgenommen werden, um der Gleichbehandlung der Regionen noch mehr Gewicht zu geben. Diese Empfehlung der Arbeitsgruppe entspricht insbesondere einem Bedürfnis der weniger dicht besiedelten Regionen der Schweiz und deckt sich mit den Beschlüssen des Eidgenössischen Parlaments. Gleichzeitig nimmt die Arbeitsgruppe auch die Bedürfnisse von Städten und Agglomerationen auf. Um die Lebensgewohnheiten im urbanen Raum abzubilden, soll gemäss Empfehlung pro 15’000 Einwohner oder Beschäftigte ein Zugangspunkt garantiert sein. Die kantonale Betrachtung und die Einführung eines neuen Kriteriums für den urbanen Raum sind methodisch aufwändiger als die heutige Regelung. Diese Empfehlungen entsprechen aber dem Willen der Post, ihre Dienstleistungen dort anzubieten, wo ihre Kundinnen und Kunden sind – auf dem Land wie auch in Agglomerationen und in Städten.

Anpassung der Erreichbarkeit des Zahlungsverkehrs

Generell sollen künftig die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in neu 20 Minuten statt wie bisher 30 Minuten erreicht werden können. Diese Empfehlung berücksichtigt in der Messung auch die im September 2017 eingeführte Dienstleistung der Post, die die Bareinzahlungen an der Haustüre ermöglicht. Bei der Empfehlung handelt es sich um eine Verschärfung des Erreichbarkeitskriteriums; die Post erachtet es als unabdingbar, dass die Entwicklungen im Zahlungsverkehr weiterhin beobachtet, periodisch überprüft und wenn nötig angepasst werden.

Flexibilität in der Entwicklung der Grundversorgung erhalten

Mit der Netzstrategie 2020 wird die Post die Anzahl Zugangspunkte wie bereits angekündigt auf über 4200 erhöhen. Sie ergreift Massnahmen, um die Attraktivität der unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten, insbesondere der Filialen mit Partner, im Postnetz zu erhöhen. Die Post erachtet es als wichtig, dass ihre Dienstleistungen für Bevölkerungsgruppen mit wenig Affinität zu neuen Technologien erreichbar bleiben. Die Post bekennt sich in diesem Zusammenhang klar zu physischen Zugangspunkten im Postnetz der Zukunft und investiert auch in diese.

Insgesamt werden die Vorgaben für die Post durch die Empfehlungen stark verschärft und der Handlungsspielraum der Post gesetzlich eingeschränkt. Die Post ist gleichwohl bereit, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe mitzutragen und deren Umsetzung in der Praxis zu prüfen. Damit die postalische Grundversorgung nicht im Status quo verharrt, ist es jedoch zwingend, dass die gesetzlichen Vorgaben periodisch evaluiert und mit der Realität in Einklang gebracht werden.

Susanne Ruoff, Konzernleiterin: «Das Thema Netzumbau bewegt die Schweiz. Wir haben 2016 den Weg der Transparenz und des Dialogs eingeschlagen. Die Arbeitsgruppe Grundversorgung haben wir darum sehr begrüsst. Aufgrund ihrer Zusammensetzung sind die Ergebnisse breit abgestützt. Trotz Verschärfungen in den Erreichbarkeitskriterien und den damit verbundenen Kostenfolgen trägt die Post den erzielten Konsens mit. Sie will auch künftig einen starken Service public in der Schweiz bieten.»

Auskunft:
Léa Wertheimer, Leiterin Medienstelle Post, 058 341 08 84, presse@post.ch

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