IncaMail

Anpassung der AGB von IncaMail

Das Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, kurz: EU-DSVGO, am 25. Mai 2018 hat Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von IncaMail zur Folge.

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Die neuen AGB gelten ab dem 25. Mai 2018 und gewähren den Nutzerinnen und Nutzern von IncaMail mehr Transparenz. Das sind die drei wichtigsten Änderungen:

  • Kontaktdaten der Kunden von IncaMail werden von der Schweizerischen Post nicht mehr zu eigenen Marktforschungs-, Beratungs- und Werbezwecken im direkten Zusammenhang mit der Dienstleistung IncaMail verwendet. Will die Post personenbezogene Daten zu Werbezwecken erfassen und bearbeiten, holt sie vorgängig die Einwilligung des Kunden ein.
  • Präzisierung bezüglich der Haftung im Fall eines gesperrten Zugangs zu IncaMail aus Gründen, die der Kunde nicht zu verantworten hat.
  • Explizite Aufführung des Haftungsausschlusses respektive der Haftungseinschränkung für Schäden bei Tod, Personenschäden, Betrug oder arglistiger Täuschung etc.

Auf der folgenden Seite finden Sie sämtliche AGB von IncaMail im Detail:

Allgemeine Geschäftsbedingungen IncaMail

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