Import: Zoll / MWSt

 

Wieso muss ich bei der Zustellung einer Sendung aus dem Ausland Abgaben zahlen (Mehrwertsteuer, Zollabgaben)?

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig. Sie, als Empfänger einer Sendung aus dem Ausland, zahlen allenfalls Mehrwertsteuer (MWST) auf den Warenwert und Zollabgaben auf dem Bruttogewicht. Diese Kosten sind nicht zu verwechseln mit den Beförderungstaxen, die bei der Aufgabe der Sendung bezahlt werden.

 

Welche Postsendungen sind anmeldepflichtig?

Generell sind alle Sendungen mit folgenden Ausnahmen anmeldepflichtig:

  • Postkarten
  • Briefe, die ausschliesslich persönliche oder geschäftliche Mitteilungen enthalten
 

Ab wann bezahle ich Zoll und/oder Mehrwertsteuer (MWST) für Importsendungen?

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig.

Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr sondern nur eine Abgabenfreigrenze.

Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern der errechnete Betrag weniger als CHF 5.00 je Zolldeklaration ausmacht, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben separat zu betrachten sind.

Im Weiteren sind insbesondere Geschenksendungen von im Ausland wohnhaften Privatpersonen an Privatpersonen in der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei.

Im Internet ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht. Sie sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabepflichtig.

Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:

  • 8% MWST (Grossteil der Sendungen) => CHF 62.-
  • 2,5% MWST (z.B. Bücher) => CHF 200.-
 

Wie setzt sich der Warenwert zusammen, auf dem die MWST berechnet wird?

Der Wert wird aus mehreren Positionen berechnet.: Beispiel für eine Sendung aus Deutschland:
Rechnungsbetrag 123.50 CHF*
- ausländische MWST - 23.50 CHF
- Rabatt -
- Skonto -
- Pfand auf Verpackung -
+ Gutschriften -
+ Provisionen -
+ Lizenzrechte -
+ Transportkosten + 15.00 CHF
+ Importabgaben evtl. Zollabgaben, GTU, EMK, -
+ Zollabfertigung + 15.45 CHF
=MWST-WERT der Sendung =130.45 CHF  gerundet auf 130.00 CHF

*Die Umrechnung des Rechnungsbetrags von einer Fremdwährung in Schweizer Franken erfolgt anhand vom Zoll vorgegebener und täglich aktualisierter Wechselkurse (immer auf Grundlage der Devisenkurse des Vortages).

 

Woher kennt der Zolldeklarant die Transportkosten, die Teil des MWST-Werts sind?

Der Zolldeklarant hat zwei Möglichkeiten, um die Transportkosten zu bestimmen:

  • Wenn die Transportkosten auf den Begleitpapieren erkennbar sind, werden diese in die Berechnung des Warenwerts einbezogen.
  • Sind auf den Begleitpapieren keine Transportkosten erkennbar, werden die Transportkosten anhand des Briefmarkenwerts bestimmt.
  • Bei Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen bis zu einem Wert von 100 CHF werden die Transportkosten nicht in den MWST-Wert einbezogen.
  • Sind die Transportkosten auf den Begleitpapieren als Bestandteil des Warenwerts ausgewiesen, werden keine zusätzlichen Transportkosten in den MWST-Wert eingerechnet.
 

Was sind Briefmarkenwerte und auf welcher Grundlage wurden sie berechnet?

Bei den Briefmarkenwerten handelt es sich um durch die Schweizerischen Post berechnete durchschnittliche Portowerte für eine Sendung vom Ausland in die Schweiz. Die Briefmarkenwerte sind für Briefe und Pakete unterschiedlich und hängen vom Gewicht und von der Herkunft der Sendung ab.
 

Welche Mehrwertsteuersätze gelten in der Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2011 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

Art Mwst-Satz
Normalsatz auf steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen 8 %
Reduzierter Satz auf steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen (Bsp. Bücher) 2.5 %
 

MWST-Erhebung; Auf der Rechnung von Swiss Post International sind bis auf einige Ausnahmen die einzelnen Komponenten ohne Schweizer MWST aufgeführt. Wieso gibt es diese Unterschiede? Warum muss ich auf einzelne Komponenten die 8% MWST bezahlen?

Generell sind sämtliche Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit einer Importsendung stehen, MWST- pflichtig. Sei dies der Transport oder die Verzollung. Sämtliche Dienstleistungen, die vor und während der effektiven Verzollung erbracht werden, sind gemäss Zollbestimmungen im MWST-Wert mit einzuberechnen und demnach zu versteuern (wie z.B. die Verzollung selbst). Vgl auch. Mehrwertsteuergesetz, Art. 76). Dienstleistungen, die während der Verzollung anfallen und nicht vorhersehbar sind, werden auf der Rechnung von Swiss Post International mit 8% versteuert.
 

Muss eine Geschenksendung verzollt werden?

Keine Verzollung von Privat an Privat

  • Zu persönlichen / privaten Gebrauch
  • Bis zu CHF 100.-
  • Als Geschenk deklariert oder Geschenkcharakter offensichtlich

Eine Verzollung ist in folgenden Ausnahmefällen in jedem Fall nötig:

  • Tabakfabrikate
  • Alkoholische Getränke
 

Verrechnet die Post die Anmeldung einer Zoll- und MWST-freien Postsendung?

Die Zollanmeldung einer abgabefreien Postsendung ist kostenlos.
 

Ersatzlieferung; Es handelt sich bei der Lieferung um einen Ersatz eines bereits einmal verzollten Gegenstandes. Muss ich die MWST doppelt bezahlen?

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Ist der Empfänger ein Unternehmen, welches vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen kann, ist eine Rückerstattung der doppelt bezahlten MWST nicht möglich. Diese kann im Rahmen der Vorsteuerabrechnung geltend gemacht werden (Artikel 80 Absatz 2 des BG über die MWSTG). Dieses Recht steht dem Empfänger zu, wenn er die eingeführten Gegenstände für einen geschäftlich begründeten Zweck verwendet (Art 38 Absatz. 1c + Absatz. 2 + Abs 7c MWSTG).

Da die Verzollungsdienstleistung zweimal erfolgte, ist diese auch zweimal geschuldet. Beide Rechnungen sind demzufolge vollumfänglich zu bezahlen.

  • Ist der Empfänger eine Privatperson, muss gegenüber der Zollbehörde nachgewiesen werden, dass eine Einfuhr, eine nachfolgende Ausfuhr und eine wieder erfolgte Einfuhr vorliegt. Der Beweis besteht aus entsprechenden Import-Zollausweisen sowie dem Beleg der Ausfuhr (Ausfuhrzollausweis, Frachtbrief mit konkreten Inhaltsangaben oder ähnliches). Mit diesen Beweisen ist die MWST-Rückforderung möglich. Bitte senden Sie alle Unterlagen (d.h. Einfuhrbelege, Ausfuhrbelege und die Belege des Re-Importes) mit einem entsprechenden Vermerk zu.
 

Reparatur; Das Paket beinhaltet eine Reparatur, worauf muss ich genau MWST bezahlen?

  • Aktiver Reparatur-Verkehr: Ware, die in die Schweiz eingeführt wird, um hier repariert zu werden.
    • Zur Reparatur eingeführte Waren schweizerischen Ursprungs können abgabefrei abgefertigt werden, sofern der MWST-Wert nicht höher als CHF 1250.- ist.
    • Waren ausländischen Ursprungs zur Reparatur sind normal zu verzollen oder mit Freipass abzufertigen.
    • Die MWST kann nach der Wiederausfuhr zurückgefordert werden oder im Vorsteuerabzug geltend gemacht werden (gebührenpflichtig).
  • Passiver Reparatur-Verkehr: Ware wurde im Ausland repariert und kommt in die Schweiz zurück. MWST fällt nur auf das Neumaterial und die Lohnkosten an. Die Handelsrechnung muss dies aber klar ausweisen.
 

Weshalb wurde meine Importsendung von Swiss Post International blockiert?

  1. Falsch oder ungenügend deklarierte Importsendungen werden von Swiss Post International in der Schweiz blockiert. Sie als Empfänger werden mit einem Benachrichtigungsschreiben aufgefordert, die fehlenden Angaben nachzuliefern. Bei der Zustellung können Sie anschliessend zwischen den zwei folgenden Möglichkeiten wählen.
  2. Sie liefern Swiss Post International die benötigten Angaben, lösen somit die Sendung aus und bezahlen die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren direkt bei der Zustellung der Sendung an Ihrem Domizil.
  3. Sie wollen für den Fehler des Absenders nicht bezahlen und verweigern die Zustellung. Somit wird die Sendung wieder zurück zum Absender gesandt.
 

Was passiert mit Multiple Parcel Shipments (Sendungen bestehend aus mehreren Paketen)

Die Post kennt keine Sammelsendungen und ist auch logistisch nicht in der Lage, die Pakete nacheinander zu verarbeiten und entsprechend zu erkennen.

Der Absender ist angewiesen, dass er pro Paket eine korrekte Handelsrechnung beifügt, in welcher der exakte Wert des Paketes angegeben wird.

Sofern die Postverzollung erkennt, dass es sich um ein MPS handelt, wird der Warenwert entsprechend angepasst. z.B. Vermerk "1 von 5 Paketen" Die Handelsrechnung wird durch 5 geteilt.

 

Was passiert, wenn ein MPS nicht erkannt worden ist?

Die Schweizerische Post stellt beim Zoll den Antrag auf Rückerstattung der Gebühren. Entscheidend ist, dass die Anzahl der Packstücke auf der Handelsrechnung erkennbar war.
 

Wie muss ich vorgehen, um die Einfuhrabgaben meiner Monatsrechnung der Post belasten zu lassen?

Von diesem Angebot profitieren nur juristische Personen, die mit der Schweizerischen Post in einem Rechnungsverhältnis stehen. Damit die Belastung einer Einfuhrabgaben über die Monatsrechnung erfolgen kann, müssen Sie sich bei der Schweizerischen Post registrieren.

Die Registrierung erfolgt über Internet unter  www.post.ch/import.

 

Können die Importabgaben direkt auf dem ZAZ-Konto des Empfängers verbucht werden?

Über die Internetseite  www.post.ch/import können Sie auch Ihr ZAZ-Konto oder Ihr Zollkonto MWST angeben. Einfuhrzölle und MWST werden den jeweiligen Konten belastet, die Verzollungsgebühren werden über Ihre Monatsrechnung der Post verrechnet.

 

Wie wird der Verzollungspreis berechnet?

Die Verzollungspreis hängt von der Herkunft und  vom Warenwert der Sendung ab.

Für Sendungen aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien beträgt die Grundgebühr 12 CHF, für Sendungen aus allen anderen Ländern 16.50 CHF.

Hinzu kommt ein Zuschlag von 3% des deklarierten Warenwerts (ohne Importabgaben und Zollabfertigung).

  

Beispiele:
Paket aus Frankreich mit einem Wert von 100 CHF:

Grundgebühr: 12.00 CHF
Zuschlag: 3.00 CHF (entspricht 3% des deklarierten Warenwerts)
Verzollungspreis:15.00 CHF

  

Paket aus den USA mit einem Wert 300 CHF:

Grundgebühr: 16.50 CHF
Zuschlag: 9.00 CHF (entspricht 3% des deklarierten Warenwerts)
Verzollungspreis:25.50 CHF

 

Warum sind die Verzollungspreise vom Herkunftsland und vom Wert der Sendung abhängig?

Die Schweizerische Post hat zusammen mit der Eidgenössischen Preisüberwachung einvernehmlich ein einfaches Preismodell vereinbart, das möglichst vielen Kunden (insbesondere Privatkunden) attraktive Verzollungspreise ermöglicht. Darüber hinaus sollen die Verzollungspreise aufwandbezogen und risikogerecht sein.

Diese Überlegungen führen dazu, dass für die in der Regel zolltechnisch aufwändigeren Sendungen ein höherer Grundpreis zum Tragen kommt als bei den üblicherweise zolltechnisch einfacher zu verarbeitenden  Sendungen aus Nachbarländern, die weit mehr als die Hälfte aller Importsendungen ausmachen.

Dem Risiko der Post als Zollanmelder gegenüber der Eidgenössischen Zollverwaltung wird durch den Warenwertzuschlag (3% des Warenwerts) Rechnung getragen. Eine Kopplung an den Warenwert sorgt dafür, dass auch das finanzielle Risiko der Post verursachergerecht getragen wird. Dafür wird künftig auf eine separate Vorlageprovision als weiterer Bestandteil der Verzollungsgebühr verzichtet.

 

Auf welchem Wert wird der variable Bestandteil des Verzollungspreises (3% des Warenwerts) erhoben?

Der variable Bestandteil des Verzollungspreises von „3% des Warenwerts“ wird auf der Grundlage des auf der Handelsrechnung oder anderen Zollformularen deklarierten Warenwerts erhoben.
 

Wann wird der Zuschlag „Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung“ erhoben?

Der Zuschlag wird erhoben,

  • wenn eine Sendung wegen fehlender, unglaubwürdig oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente nicht verzollt werden kann und daher geöffnet werden muss.
  • eine Sendung wegen fehlender oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente oder auf Grund des Inhalts zwischengelagert werden muss, bis die fehlenden Informationen oder Entscheide des Empfängers oder der Zollbehörden für die Verzollung eingegangen sind.

Der Zuschlag für die Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung wird nur 1 mal pro Sendung erhoben.

Der Zuschlag beträgt 13.00 CHF.

Auf abgabefreien Sendungen wird kein Zuschlag erhoben.

 

Wie kann ich die Gebühr für die Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung umgehen?

Weisen Sie Ihren Versender darauf hin, dass die Postsendung ausreichend zu deklarieren ist. Der Sendungsinhalt sowie eine Warenwertangabe für die Verzollung müssen auf der Sendung, entweder in Form einer Zolldeklaration CN22/CN23 oder einer Handelsrechnung, angebracht werden. Die Zolldokumente müssen aussen an der Sendung befestigt sein.
 

Wann wird der Zuschlag „Vorabklärung Importverzollung“ erhoben?

Die Vorabklärung Importverzollung umfasst die vorgängige Beschaffung von zusätzlichen Informationen, die für die eigentliche Verzollung benötigt werden (nur auf Mandatsbasis, Anmeldung via Kundendienst Postverzollung), und das Einholen fehlender für die Verzollung erforderlicher Bewilligungen (u.a. Waffen/Medikamente).

Der Zuschlag beträgt 13.00 CHF.

 

Wann wird der Zuschlag „für die Verzollung von Sendungen, die einem nicht-zollrechtlichen Erlass oder einer Zusatzabgabe unterliegen erhoben?

Der Zuschlag wird erhoben, wenn die Einfuhr einer Ware einem nicht-zollrechtlichen Erlass (NZE) (z.B. Edelmetalle, CITES) oder einer Zusatzabgabe (Alkohol, Tabak) unterliegt.

Der Zuschlag beträgt 13.00 CHF.

 

Was sind nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)?

Die Zollverwaltung wirkt beim Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes mit. Diese so genannten NZE finden sich heute in zahlreichen Rechtsgebieten wieder. Dazu zählen:

  1. Sicherheit
    Kriegsmaterial, Waffen, Sprengmittel, Kernenergie, zivil und militärisch verwendbare Güter, staatsgefährdendes Propagandamaterial,...
  2. Geistiges Eigentum
    Edelmetalle, Marken und Herkunftsangaben, Designrecht, Urheberrecht, Lotterien und Wetten,...
  3. Wirtschaftliche und finanzielle Massnahmen
    Beschränkung und Überwachung der Einfuhr und Ausfuhr
  4. Gesundheit
    Lebensmittel, Doping, Betäubungsmittel, Leichen, Heilmittel
  5. Regale und Monopole
    Alkohol, Tabak, Post, Münzen, Banknoten, Salz
  6. Umwelt
    Tierseuchen, Tierschutz, Fischerei, Pflanzenschutz, Abfälle.
 

Wann wird die Gebühr „Zollrevision“ erhoben?

Die Gebühr für die Zollrevision wird erhoben, wenn die Eidgenössische Zollverwaltung für die betreffende Sendung eine Revision anordnet.

Die Gebühr für Zollrevisionen kann auch auf abgabefreien Sendungen erhoben werden.

Der Gebühr beträgt 13.00 CHF.

 

Wann wird der Zuschlag „zusätzliche Zolltarifnummern“ erhoben?

Der Zuschlag für zusätzliche Zolltarifnummer wird erhoben, wenn eine Sendung mehr als 5 Zolltarifnummern umfasst. Die Verzollung von einer bis 5 Zolltarifnummern ist im Verzollungspreis inbegriffen. Ab der sechsten Zolltarifnummer wird ein Zuschlag von 10.00 CHF je zusätzliche Zolltarifnummer erhoben.

Beispiel:
Verzollung einer Sendung mit 8 Zolltarifnummern: Zuschlag 30.00 CHF

 

Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zur Verzollung habe?

Fragen zu Verzollungen von Postsendungen aller Art: 0848 639 639