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Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV)
Der Zoll erstellt die Veranlagungsverfügung in elektronischer Form (eVV) automatisch und stellt sie in der Regel innert weniger Tage nach der Ausfuhr bereit. Sie gilt als Ausfuhrnachweis und berechtigt Sie zur Rückforderung der MWST.
Sie haben vier Möglichkeiten, um in den Besitz der Veranlagungsverfügung zu gelangen:
- Hier geht’s zum Download der eVVLink wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sie können sich mit der Sendungsnummer und der auf der Sendung vermerkten Absender-PLZ einloggen. - Übermittlung per E-Mail. Voraussetzung ist, dass der Frachtbrief elektronisch erstellt und Ihre E-Mail-Adresse erfasst wurde.
- Automatische Rückführung der elektronischen Veranlagungsverfügung in die Kundensoftware, mit der die Anmeldung gemacht wurde (nur bei elektronischer Erstellung der Ausfuhrdeklaration).
- Telefonische Anforderung beim Kundendienst Postverzollung unter 0848 639 639 (vorwiegend für Briefsendungen ohne Identifikationsnummer).
Besondere Bestimmungen für Briefsendungen:
- Für eingeschriebene Briefsendungen ist die eVV nur über den Download verfügbar
- Für uneingeschriebene Briefsendungen kann die eVV nur telefonisch oder per E-Mail beim Kundendienst Postverzollung angefordert werden (Tel: 0848 639 639/ postverzollung@post.ch)